Naxos, Kykladen

Inschrift

IG XII 5,52 (Öffnet externen Link in neuem FensterPHI):

„Kallias, Sohn des E[piktet], Aufsichtsbeamter [für die Erbauung des] Öffnet internen Link im aktuellen FensterProsk[enions], (weihte) den Mus[en].“

Beschreibung

Die Existenz des Theaters geht allein aus der zitierten Inschrift hervor.

Literatur

H. Schwingenstein, Die Skulpturenausstattung des griechischen Theatergebäudes. Münchener archäologische Studien 8 (München 1977) 38. 56.

Veranstaltungen

Dionysien:

Eine Inschrift aus dem Asklepiosheiligtum in Kos hält Ehrungen für Ptolemaios I. Soter fest, die bei den Dionysien in Naxos (?) auszurufen sind. Diese schließen auch die Prohedrie in Naxos ein.

Quellen:

OGIS 43:

... Haushaltsverträge ... Ptolemaios wegen der Freundschaft ... und ihn (5) mit einem goldenen Kranz gemäß dem Gesetz wegen seines vollen Eifers und seines Wohlwollens dem Volk der Naxier gegenüber auszeichnen. Weil alles nach den Gebeten, die früher dargebracht wurden, gänzlich vollbracht ist, soll den Göttern der gebührende Dank abgestattet werden, wenn es der Rat und das Volk beschließen. (10) Es soll ferner ein vollendetes Opfer dem Soter Ptolemaios dargebracht werden. Die Richter Xanthippos, Sohn des .... Philippides, Sohn des Phokion, Philistos aus Aretaphane, Nasios (?), Sohn des Nasios, Deinarchos, Sohn des Timaithos, sollen gelobt und jeder von ihnen (15) mit einem goldenen Kranz gemäß dem Gesetz ausgezeichnet werden. Den Kranz soll der Schreiber des Rates im Theater am tragischen Agon der Dionysien ausrufen: "Das Volk der Naxier zeichnet der Koer und die Richter von Kos mit einem goldenen Kranz wegen ihres Wohlwollens (20) und ihrer Gerechtigkeit aus. " Auch ihre Namen sollen ausgerufen werden. Sie und ihre Nachkommen sollen ferner zu Proxenoi und Wohltätern des Volkes der Naxier ernannt werden. Sie sollen Zugang in die Volksversammlung als erste nach dem Opfer haben. (25) Sie sollen das Recht der Asylie, bei Kriegszeiten Frieden und bei den Agonen, die das Volk veranstaltet, die Prohedrie haben. Über die Verleihung des Bürgerechts an sie sollen die Strategen gemäß dem Gesetz zu der gesetzlichen Zeit eine öffentliche Anordnung treffen. Die Schatzmeister (30) um Euphanes und Mneseas sollen den Richtern für den Kranz und das Opfer und den Abgesandten zu den Koern jeweils 1000 Drachmen geben. Damit für alle Zeiten ein Andenken besteht an das Wohlwollen des Volkes der Koer gegenüber dem Volk der Naxier und an den vorbildlichen Charakter und (35) der Gerechtigkeit der Richter gegenüber der Stadt der Naxier, sollen sich die Strategen um Dionnes und der Schreiber des Rates sorgen, daß dieser Beschluß auf eine steinerne Stele geschrieben und im Heiligtum des Apollon ... aufgestellt wird (40) ...“

Lit.: H. Kotsidu,
timh kai doca. Ehrungen für hellenistische Herrscher im griechischen Mutterland und in Kleinasien unter besonderer Berücksichtigung der archäologischen Denkmäler (Berlin 2000) 251-253 Nr. 172 (mit deutscher Übersetzung).