Ephesos, Theater, Inschriften

Edikt des Prokonsuls Paullus Fabius Persicus über die Finanzverwaltung des Artemisions und der Stadt. Eine der 4 Ausfertigungen stammt von einer Wand „links neben der Treppe im Nordanalemma“. H. Wankel, Die Inschriften von Ephesos Ia (Bonn 1979) Nr. 17-19 (ca. 44 n. Chr.):

"Paullus Fabius Persicus, Pontifex, (sodalis) Augustalis, frater arvalis ... des Tiberius Caesar ....
(der Prokonsul Asiens ... hat auf Weisung des Imperators) Tiberius Claudius Caesar Augustus (Germanicus) selbst einen für die Stadt der Ephesier und die ganze Provinz nützlichen Erlaß (gesandt); diesen hat er in Ephesos bekanntgemacht und ihn am fünften Tag vor den Kalenden des April auf eine Stele aufschreiben lassen:
(5) Obwohl ich immer dieser Meinung bin, daß (vor allem) die an der Spitze der Provinzen stehenden Behörden (mit aller) Festigkeit und Zuverlässigkeit für das ihnen anvertraute Amt sorgen müssen, um so für den immerwährenden und das ganze Leben fortdauernden Nutzen der ganzen Provinz (und) jeder Stadt zu sorgen und nicht nur für den Nutzen während ihres eigenen Amtsjahres, (11) so gestehe ich gleichwohl gern ein, in dieser Auffassung durch das Vorbild des besten und wahrhaft gerechtesten Princeps bestärkt worden zu sein, der das ganze Menschengeschlecht in seine Obhut genommen hat und unter den ersten und für alle Menschen angenehmsten Zeichen seiner Gnade auch dies gewährt hat, daß jeder das Seine bekommt. (18) Deshalb habe ich eine Entscheidung getroffen, die lästig, aber notwendig ist für die herrliche Stadt der Ephesier ...(viele Tempel nämlich ..., entweder) durch Feuer zerstört oder durch Einsturz, liegen in häßlichen Trümmern, das Heiligtum aber der Artemis selbst, das der Schmuck der ganzen Provinz ist sowohl durch die Größe des Bauwerks als auch durch das Alter der Verehrung der Göttin und durch die Menge seiner Einkünfte, die von Augustus der Göttin wieder gesichert worden waren, wird ihres eigenen Vermögens beraubt, das zur Fürsorge für die Weihgeschenke und zu ihrem Schmuck hätte genügen können; (8) denn es wird (einmal) zur Befriedigung unrechter Bedürfnisse von Leuten verwendet, die ihre führende Stellung im Gemeinwesen so handhaben, wie sie ihrem eigenen Interesse zu nützen glauben; (11) sooft nämlich von Rom eine gnädige Botschaft kommt, mißbrauchen sie diese, um sich selbst etwas zu verschaffen, und verkaufen, wobei sie die Würde des Hauses der Göttin zur Tarnung verwenden, die Priesterämter wie auf einer Versteigerung und rufen zu ihrem Kauf Menschen aller Art zusammen, und dann wählen sie auch nicht diejenigen aus, die es am ehesten verdienen, daß man ihnen den Kranz (d.h. als Zeichen der Priesterwürde) aufs Haupt setzt; (18) Einkünfte teilen sie den amtierenden Priestern zu, so viele die Empfänger haben wollen, damit sie sich selbst möglichst viel aneignen können ... (... denn die Käufer von Priesterämtern brauchen nicht derartige) Kosten auf sich zu nehmen, (damit) ein vom Volk verliehenes (Ehrenamt jeweils der dafür) Geeignetste bekommt; die übergroßen (Schulden der Stadt jedoch müssen durch) diesen Erlaß (beschnitten werden); (4) da (ich weiß), daß die Rückzahlung der Gelder für die Stadt (schwierig) oder überhaupt unmöglich ist, (wenn) sie jetzt zur Erstattung der Summen gezwungen wird, die sie von den Käufern (d.h. von Priesterämtern) bekommen hat, ist es mein Wille, daß die Stadt den Priestern nicht mehr als 1% des seinerzeit bezahlten Preises gibt, entsprechend der Verfügung des Vedius Pollio, die auch von dem göttlichen Augustus bestätigt wurde; (11) daß aber die Priester dem Rat etwas bezahlen oder umgekehrt wieder von ihm bekommen, will ich nicht. (13) Desgleichen sollen die Freien, die Stellen von Staatssklaven versehen und so den öffentlichen Haushalt mit überflüssigen Kosten belasten, entlassen werden, wobei Staatssklaven sie in ihren Dienststellen ersetzen. (18) Desgleichen ist es mein Wille, daß die Staatssklaven, die, wie man sagt, Kinder für einen geringen Betrag kaufen und der Artemis weihen, um so ihre eigenen Sklaven aus den Einkünften der Göttin ernähren zu können, selbst für den Unterhalt ihrer Sklaven sorgen. Desgleichen ist es mein Wille, daß alle Hieroniken, die der Artemis geweiht sind und, (wie man sagt), Anspruch auf einen Ehrensold ha
ben, (nicht) von (dem Vermögen) der Artemis (beköstigt werden, sondern nur so viel bekommen), wie nach der Verfügung des Vedius Pollio bestimmt ist. (Desgleichen ist es mein Wille, daß keiner der Artemispriester oder der Jahresbeamten auf öffentliche Rechnung) Geld leiht, außer bis zu dem Betrag, den er aus den Einkünften des (laufenden) Jahres zurückzahlen (kann); (49) wenn aber jemand auf die Einkünfte des (folgenden) Jahres Geld aufnimmt, soll es nach meinem Willen dem Gläubiger erlaubt sein, das geliehene Geld einzutreiben (d.h. von dem Verantwortlichen). (51) Desgleichen ist es mein Wille, daß alles Geld, das der (ganzen) Stadt oder einem bestimmten Teil oder einer ihrer Körperschaften hinterlassen wurde, (nur) nach Maßgabe der Verfügung verliehen wird, mit der es hinterlassen wurde, und nicht von den (Behörden) für andere Zwecke und Kosten (d.h. als im Vermächtnis vorgesehen) verwendet wird. (2) Desgleichen sollen für die pentaeterischen Agone nicht mehr als 4.500 Denare - entsprechend der Verfügung des Vedius Pollio - aufgewendet werden. (4) Desgleichen ist es mein Wille, daß die Hymnoden, für die ein nicht geringer Teil der Einkünfte der Stadt verwendet wird, aus dem Dienst entlassen werden und daß dafür die Epheben, deren Alter, Ansehen und Lernfähigkeit einer solchen Liturgie eher angemessen sind, diesen Dienst ohne Bezahlung übernehmen. (9) Damit aber nicht der Eindruck entsteht, als ob ich diese Verfügung für alle Hymnoden - wo auch immer - getroffen hätte, nehme ich diejenigen aus, die in Pergamon zu Ehren des göttlichen Augustus selbst in dem von (der Provinz) Asien geweihten Hain singen und deren erste Zusammenkunft nicht durch einen Lohnvertrag zustande kam, sondern spontan und ohne Bezahlung; (14) deshalb hat auch der göttliche Augustus die Übertragung der später für sie beschlossenen Vergünstigungen auf ihre Kinder gesichert und bestimmt, daß die Kosten für sie nicht von den Pergamenern allein bestritten werden, sondern von ganz Asien, aus der Uberlegung, wie drückend für eine einzige Stadt eine solche Abgabe sei. (19) Wenn aber die Stadt der Ephesier von dieser Ausgabe befreit ist und der Dienst (d.h. der Hymnoden) auf Grund ihres Beschlusses auf die Epheben übertragen, wird man dafür sorgen müssen, daß die Epheben den Dienst eifrig und mit der nötigen Sorgfalt versehen, so wie es sich ziemt für solche, die zu Ehren des göttlichen Kaiserhauses singen. Da aber nun (auch) Julia Augusta die göttliche Verehrung, die man ihr schon lange schuldete, (durch den Imperator Augustus, unseren frommen und mächtigen) Princeps (zuerkannt wurde, muß man) für ihre Hymnoden dieselben Rechte (verlangen, wie sie diejenigen haben, die) die göttlichen Augusti (besingen, da der Senat) und der göttliche Augustus ... sie, die (schon) durch (heilige) Gesetze (geehrt war), der Göttlichkeit für wert hielten und vergöttlicht haben. (66) Desgleichen (soll man) auch für andere die Ehren bestätigen, (die) der Sprecher auf der Rednertribüne (genannt hat); von ihnen ist diesem Erlaß (das Wichtigste) beigefügt. (68) (Beschluß der Griechen in Asien?); Sprecher auf der Rednertribüne war Alexander ... in Asien im Amtsjahr des Archiereus C. Julius ... Ein Akt der Frömmigkeit.“

Literatur: F. K. Dörner, Der Erlaß des Statthalters von Asia Paullus Fabius Persicus, Dissertation Greifswald 1935.