Das ephesische Fest zu Ehren der Göttin Artemis waren die Artemisieia. Ein sehr hohes Alter der pentaeterischen Feiern darf vorausgesetzt werden, doch fehlen präzise Angaben. Grundsätzlich unterscheiden sie sich von den Epheseia wohl dadurch, daß sie schon nominell mehr auf Artemis und weniger auf die Stadt bezogen waren und stärker kultischen Charakter trugen. Eine großartige Prozession war zentraler Bestandteil der Feiern: Sie führte u.a. am früher sog. Öffnet externen Link in neuem FensterHadrians-Tempel vorbei, einem Bau, der vom seinerzeitigen Panegyriarchen der Artemisien, Öffnet internen Link im aktuellen FensterPublius Quintilius Valens Varius seiner Frau und seiner Tochter im Jahre 117/118 n.Chr. gestiftet worden war. Um 160 n. Chr. erfuhren sie eine deutliche Erweiterung und unter Öffnet externen Link in neuem FensterCaracalla wurden sie weiter privilegiert. Diese Aufwertungen in der hohen Kaiserzeit sind vor dem allgemeinen Phänomen zu verstehen, dass man in jener Zeit altertümliche Traditionen wiederbelebte, wenn nicht gar neue kreierte. Diese Tendenzen sind gerade im griechisch sprechenden Osten allenthalben zu belegen und werden mit dem Begriff der „Zweiten Sophistik“ in Verbindung gebracht. Erst ab dem 2. Jh. n. Chr. treten in den Inschriften die musischen Agone hervor, bei denen sich Schauspieler, Enkomiendichter, Kitharaspieler und ein Flötenspieler nachweisen lassen. Wenigstens ein Teil der die Feiern begleitenden Agone wird im erst vor wenigen Jahren entdeckten Öffnet internen Link im aktuellen FensterOdeion im Artemision veranstaltet worden sein, ein anderer im der großen Bedeutung des Festes angemessenen Öffnet internen Link im aktuellen FensterTheater. Feste gleichen Namens gab es an mehreren Orten. Der Geburtstag der Göttin Artemis wurde am 6. Mai gefeiert. In der Forschung sind die Artemisieia bisweilen mit den Epheseia gleichgesetzt worden.

Quellen

Öffnet internen Link im aktuellen FensterEdikt des Prokonsuls Paullus Fabius Persicus über die Finanzverwaltung des Artemisions und eines pentaeterischen Agons (der Artemiseia?) aus dem Theater. H. Wankel, Die Inschriften von Ephesos Ia (Bonn 1979) Nr. 18 (ca. 44 n. Chr.):

„ … Desgleichen sollen für die penteterischen Agone nicht mehr als 4500 Denare - entsprechend der Verfügung des Vedius Pollio - aufgewendet werden. Desgleichen ist es mein Wille, daß die Hymnoden, für die ein nicht geringer Teil der Einkünfte der Stadt verwendet wird, aus dem Dienst entlassen werden und daß dafür die Epheben, deren Alter, Ansehen und Lernfähigkeit einer solchen Liturgie eher angemessen sind, diesen Dienst ohne Bezahlung übernehmen. (9) Damit aber nicht der Eindruck entsteht, als ob ich diese Verfügung für alle Hymnoden - wo auch immer - getroffen hätte, nehme ich diejenigen aus, die in Öffnet internen Link im aktuellen FensterPergamon zu Ehren des göttlichen Öffnet externen Link in neuem FensterAugustus selbst in dem von (der Provinz) Asien geweihten Hain singen und deren erste Zusammenkunft nicht durch einen Lohnvertrag zustande kam, sondern spontan und ohne Bezahlung; (14) deshalb hat auch der göttliche Augustus die Übertragung der später für sie beschlossenen Vergünstigungen auf ihre Kinder gesichert und bestimmt, daß die Kosten für sie nicht von den Pergamenern allein bestritten werden, sondern von ganz Asien, aus der Überlegung, wie drückend für eine einzige Stadt eine solche Abgabe sei. (19) Wenn aber die Stadt der Ephesier von dieser Ausgabe befreit ist und der Dienst (d.h. der Hymnoden) auf Grund ihres Beschlusses auf die Epheben übertragen, wird man dafür sorgen müssen, daß die Epheben den Dienst eifrig und mit der nötigen Sorgfalt versehen, so wie es sich ziemt für solche, die zu Ehren des göttlichen Kaiserhauses singen. Da aber nun (auch) Öffnet externen Link in neuem FensterJulia Augusta die göttliche Verehrung, die man ihr schon lange schuldete, (durch den Imperator Augustus, unseren frommen und mächtigen) Princeps (zuerkannt wurde, muß man) für ihre Hymnoden dieselben Rechte (verlangen, wie sie diejenigen haben, die) die göttlichen Augusti (besingen, da der Senat) und der göttliche Augustus ... sie, die (schon) durch (heilige) Gesetze (geehrt war), der Göttlichkeit für wert hielten und vergöttlicht haben. …“

Der Brief des Caracalla und der Iulia Domna, IvE 212, Z. 5 (Öffnet externen Link in neuem FensterPHI), bezeichnet den Agon als Öffnet internen Link im aktuellen Fenstereiselastisch.

Lit.: J. Keil – G. Maresch, Epigraphische Nachlese zu Miltners Ausgrabungsberichten aus Ephesos, ÖJh 45, 1960 Beiblatt, 80-82 Nr. 7; L. Robert, Sur des inscriptions d'Ephèse. Fêtes, athlèthes, empereurs, épigrammes, Revue de Philologie 41, 1967, 44-64; ders., in: J. des Gagniers u.a., Laodicée du Lycos: La nymphée (1969) 283 ff.; B. Lifshitz, La lettre de Julia Domna aux Ephèsiens, ZPE 6, 1970, 57-60; S.R.F. Price, Rituals and power (1984) 64 f.; Ch. Roueché, Floreat Perge, in: M.M. MacKenzie - Ch. Roueché (Hrsg.), Images of authority. Papers presented to Joyce Reynolds on occasion of her 70th birthday (Cambridge 1989) 211.

Inschrift einer Statuenbasis des Agonotheten T. Älius Marcianus Priscus über die Erweiterung des Agons der Artemisien durch den Prokonsul C. Popilius Carus Pedo, CIG 2954; IvE Nr. 24 (162/63 oder 163/64 v. Chr.):

(Teil A) „Der Prokonsul C. Popilius Carus Pedo gibt bekannt: Ich erfuhr aus dem mir von dem glanzvollen Rat der Ephesier übersandten Psephisma, daß die ehrenwerten Prokonsuln vor mir die Tage des Festes der Artemisien als geweihte betrachtet und das durch ein Edikt bekannt gemacht haben. Daher hielt ich es auch selbst im Hinblick auf die fromme Verehrung der Göttin und auf die Hochachtung vor der herrlichen Stadt der Ephesier für notwendig, durch ein Edikt deutlich zu machen, daß diese Tage geweiht und ihre Feiertagsruhe beachtet werden sollen.

(Teil B): „Beschluß des Rates und des Volkes der Ephesier, der ersten und größten Metropolis Asiens, die zweimal Neokoros der Augusteen ist und eine kaisertreue Stadt. … (Da) die Schutzgöttin der Stadt, Artemis, (nicht nur) in ihrer Heimatstadt (besonders) geehrt wird, die sie durch ihre Göttlichkeit berühmter (als alle anderen Städte gemacht hat), sondern auch bei (allen anderen Griechen) und bei den Barbaren, so daß ihr an (allen) Orten Heiligtümer und (Haine) geweiht und ihr (Tempel) errichtet und Altäre bestimmt sind auf Grund ihrer offenbaren Epiphanien, und da der beste Beweis ihrer (= der Artemis) Verehrung ist, daß ein Monat nach ihr benannt wird – bei uns Artemision, bei den Makedonen aber und den übrigen Völkern der Griechen und in ihren Städten Artemisios -, in welchem Monat Feste und Monatsfeiern abgehalten werden, besonders in unserer Stadt, der Nährmutter ihrer – der Ephesischen – Gottheit, hielt das Volk der Ephesier es für richtig, daß der ganze Monat mit dem göttlichen Namen heilig und der Göttin geweiht sein soll, und entschied sich, durch dieses Psephisma den Gottesdienst dieses Monats zu regeln. Deshalb möge beschlossen werden, daß der ganze Monat Artemision (heilig) sei, alle Tage, und daß an ihnen während des Monats und jedes Jahr die Feiern und das Fest der Artemiseia und die Monatsfeiern gehalten werden sollen, weil der ganze Monat der Göttin geweiht ist. Denn wenn so die Göttin noch besser geehrt wird, wird unsere Stadt berühmter und glücklich(er) sein zu aller Zeit. Deshalb möge beschlossen werden, daß der Ganze Monat Artemision heilig sei, alle Tage, und daß an ihnen während des Monats und jedes Jahr die Feiern und das Fest der Artemisien und die Monatsfeiern gehalten werden sollen, weil der ganze Monat der Göttin geweiht ist. …“

(Teil C) „Die Vaterstadt hat T. Aelius Marcianus Priscus (geehrt), den Sohn des Titus, aus der Tribus Claudia, den Agonotheten und (Panegyriarchen) der Großen Artemiseia, der auch selbst als erster das Fest (d.h. der Artemis) in vollkommener Weise (veranstaltet) hat und die Feiertagsruhe während des ganzen nach der Göttin benannten Monats erlangt und die ‚Artemisklasse’ (d.h. eine Alterklasse bei den Wettkämpfen) eingerichtet und die Siegespreise für die Wettkämpfer vermehrt und Standbilder der Sieger aufgestellt hat; Die Ehrenstatue hat L. Phaenius Faustus, sein Verwandter, aufstellen lassen.“

Kommentar: Altersklasseneinteilung: Pythische Knaben: 12. bis 14. Lebensjahr, Isthmische Knaben: 14. bis 17. Lebensjahr, Jugendliche (bzw. „Bartlose” agéneioi). bis 20. Lebensjahr. Ab dem 20. Lebensjahr Männer.

Lit.: Th. Klee, Zur Geschichte der gymnischen Agone an griechischen Festen (Leipzig 1918, ND Chicago 1980) 46-51; P. Frisch, Die Klassifikation der παιδες bei den griechischen Agonen, ZPE 75, 1988, 79-85. Zu C. Popilius Carus Pedo: G. Walser, Römische Inschriftkunst (Stuttgart 1993) Nr. 17 (CIL XIV 3610); G. Alföldy, Caius Popilius Carus Pedo und die Vorverlegung des obergermanischen Limes, Fundber. aus Baden-Württemberg 8, 1983, 55 ff.; G. Alföldy, Die lineare Grenzziehung des vorderen Limes in Obergermanien und die Statthalterschaft des Gaius Popilius Carus Pedo, in: E. Schallmayer (Hrsg.), Limes Imperii Romani. Beiträge zum Fachkolloquium „Weltkulturerbe Limes“ November 2001 in Lich-Arnsburg. Römerkastell Saalburg = Saalburg-Schriften, 6 (Bad Homburg v.d.H. 2004) 7−20; W. Eck, Tituli honorarii, curriculum vitae und Selbstdarstellung in der Hohen Kaiserzeit, in: W. Ameling - J. Henrichs (Hrsg.), Monument und Inschrift: Gesammelte Aufsätze, Beiträge zur Altertumskunde, 288 (Berlin - New York 2010).

Statuenbasis des Agonotheten der Artemisien A. Iulius Pompilius Piso T. Vibius Laevillus [---]atus Berenicianus(Öffnet externen Link in neuem FensterPHI):

„Julius Piso, Sohn des Konsuls Proklos und der Basilo, den Öffnet internen Link im aktuellen FensterAgonotheten der Großen Artemisien, der heilige Gerichtshof.“

Lit.: H. Engelmann – D. Knibbe, Aus ephesischen Skizzenbüchern, Jahreshefte des Österreichischen archäologischen Instituts 52, 1980. 33 Nr. 35; H. Engelmann – D. Knibbe - R. Merkelbach, Die Inschriften von Ephesos IV (Bonn 1980) Nr. 1103.

Ehreninschrift für Aulus Julius Amyntas (Öffnet externen Link in neuem FensterPHI):

π πανηγυριάρχου
κα
γωνοθέτου τν
μεγ
άλων ρτεμισίων
Α
λου ουλίου μύντου
όρος γνεία.]

„Für den Panegyriarchen und Öffnet internen Link im aktuellen FensterAgonotheten der Großen Artemisien Aulus Julius Amyntas ... "

Lit.: IEph 930 col. 2.

Weihinschrift des Panegyriarchen Publius Quintilius Valens Varius; IEph 429 (Öffnet externen Link in neuem FensterPHI):

Lit.: R. Fleischer, Der Fries des Hadrianstempels in Ephesos, in: Festschrift für Fritz Eichler zum achtzigsten Geburtstag, dargebracht vom Österreichischen Archäologischen Institut (Wien 1967) 23-71; P. Scherrer, Die Stadt als Festplatz. Das Beispiel der ephesischen Bauprogramme rund um die Kaiserneokorien Domitians und Hadrians, in: J. Rüpke (Hrsg.), Festrituale in der römischen Kaiserzeit (2008) 35-65; Öffnet externen Link in neuem FensterU. Quatember, Neue Forschungen zum Hadrianstempel an der Kuretenstraße in Ephesos, Forum Archaeologiae - Zeitschrift für Klassische Archäologie 54/III, 2010; U. Quatember, The “Temple of Hadrian” on Curetes Street in Ephesus: new research into its building history, Journal of Roman Archaeology 23, 2010, 376–394 (Öffnet externen Link in neuem Fensteracademia.edu); U. Qatember, Der Wiederaufbau des Hadrianstempels an der Kuretenstraße in Ephesos, in: Fabrica et ratiocinatio in Architektur. Bauforschung und Denkmalpflege, Festschrift Friedmund Hueber (Wien 2011) 243–254; U. Quatember, War der Hadrianstempel wirklich Hadrians Tempel? Aktuelle archäologische und bauhistorische Untersuchungen, Antike Welt 2013, Heft 2, 64-65 Abb. 7.

Ehreninschrift des Panegyriarchen Publius Quintilius Valens Varius; IEph 712b (PHI):

In der Ehreninschrift aus dem Schutt vor den sog. Scholastikia- bzw. den Varius-Thermen fand sich die Ehreninschrift eines Statuensockels, auf dem der Geehrte P. Quintilius Vales Varius als Panegyriarch der Großen Artemisien bezeichnet wird.

Lit.: 

Siegerinschrift des Aurelios Serapion:

„Der Rat und das Volk ehren Aurelius Serapion, den Öffnet internen Link im aktuellen FensterThyateirener, der die Großen Artemisien mit dem Knabenwettbewerb als Kitharasänger gewann unter Aurelius Alexandros, Sohn des Hermogenes, in der 56. Artemisiade …“

Kommentar: Keil – Premerstein beziehen die Artemisien auf das gleichnamige Fest am Fundort der Inschrift, im antiken Hypaipa. Nr. 93 ebda. berichtet über Marcus Aurelius Nikephoros als Sieger im Knabenwettbewerb der Tragöden.

Lit.: J. Keil – A. Premerstein, Bericht über eine dritte Reise in Lydien und den angrenzenden Gebieten Joniens. Denkschriften der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in Wien, philosophisch-historische Klasse 57,1 (Wien 1914) 73 Nr. 92: E.J. Jory, A PAIS KWMWDOS and the DIA PANTWN. Some problems of festival competitions, Bulletin of the Institute of Classical Studies 14, 1967, 84.

Inschrift eines Öffnet internen Link im aktuellen FensterEnkomiendichters:

„[…] Quintilius […]inos Agono[thet] und Panegyri[arch] der Großen [Artem]isieia (ehren) Menodo[ros], Sohn des Vipsanius Euty[chianos], Bürger aus Ephesos,[der sieg]te bei den Großen Ar[temisiei]a als Enkomiendichter.“

Lit.: H. Engelmann – D. Knibbe - R. Merkelbach, Die Inschriften von Ephesos IV (Bonn 1980) Nr. 1104a (Öffnet externen Link in neuem FensterPHI)

Siegerinschrift für Nemerios Gerellanos; (Öffnet externen Link in neuem FensterPHI):

Lit.: IEph 1104B.

Inschrift einer Statuenbasis des Rhetors Aurelius Athenaios:

Lit.: Inschriften von Ephesos VII Nr. 4114.

Inschrift eines Flötenspielers in Delphi, Öffnet internen Link im aktuellen FensterFdD III 1, Nr. 550, Z. 32.
Ehreninschrift aus Aphrodisias für den Kitharaspieler Melito, 3. Jh. n. Chr.

Lit.: T. Reinach, Inscriptions d’Aphrodisias, Revue des Études grecques 19, 1906, Nr. 148bis; Ch. Roueché, Performers and Partisans at Aphrodisias in the Roman and Late roman Periods, JRS Monographs 6 (London 1993) 196 Nr. 69.

Siegerinschrift aus Tlos:

Lit.: H.A. Ormerod – E.S.G. Robinson, Inscriptions from Lycia, JHS 1914, 10 Öffnet internen Link im aktuellen FensterNr. 15.