Quellen
Herakleides Kretikos Fr. I 28.
Lit.: F. Pfister, Die Reisebilder des Herakleides, Sitzungsberichte Wien, philosophisch-historische Klasse 227,2 (Wien 1951) 84 f.; 187.
Beschreibung
Die Existenz eines Theaters am Ort läßt sich aus inschriftlichen Belegen erschließen. Dazu jetzt Paolo Storchi, siehe unten.
Literatur
P. Storchi, Ricerche sull'urbanistica dell'antica Calcide, Annuario della Scuola Archeologica Italiana di Atene e delle missioni italiane in Oriente 171-181. (pdf-download)
Veranstaltungen
Demetria:
Quellen:
Beschluß zu Ehrungen des Demetrios Poliorketes über Feste zu seinen Ehren in den 4 euböischen Orten Oreos, Chalkis, Eretria und Karystos. Die Feiern wurden in der umgekehrten Reihenfolge wie die Dionysien auf Euböa ausgetragen. IG XII 9, 207; SEG 13, 1956, Nr. 462; SEG 34, 1984, Nr. 896 (294-288 v. Chr.; PHI).
Übersetzung:
„... Damasias, Sohn des Paramonos, ... Sohn des Hermophanes, Apollonides, Aristion. Es sollen Männer gewählt werden, (5) die nach Chalkis gehen werden, um den Techniten die Werke zu verteilen; im Monat Apatourios sollen (Männer) von den Chalkidiern gehen, von den Histiaiern im (Monat) Areios, von den Eretriern ... Gelübde. Die in derselben Stadt ausgelosten sollen schwören ... (10) und wenn sie nach Chalkis kommen, sollen sie denselben Eid ... , der Techniten, die am besten ausrufen ... weder aufgrund eines Dankes noch einer Feindschaft, und Geschenke werden nicht ... Kunst, noch soll ein Vorwand dazu ausfindig gemacht werden ... Apollon, Demeter und Dionysos. Und dem, (15) der einen wahren Eid leistet, soll Gutes widerfahren, dem aber, der einen Meineid leistet, das Gegenteil. Betreffs der Unternehmungen. Nachdem sie eidlich gelobten, gaben sie die Werke, verkündeten und riefen die Techniten am zwanzigsten Tag des Monats Apaturion aus. Sie schickten drei Auleten, drei Tragödiendichter, nach Karystos zwei ... vier und drei Knaben- und drei Männerchöre außer für den Chor der ... der alle Gewänder der Tragödien- und der Komödiendichter, die außerdem nötig sind, gewähren soll. (20) Und sie sollen von jeden einzelnen der Techniten zuverlässige Bürge annehmen, bis auf die aus Euböa. Betreffs der Theoren. Die Städte sollen zu den Agonen der Dionysien und Demetrien die ausgelosten Theoren schicken und den gesetzmäßigen Preis der Schönheit bringen, Geld von derselben Stadt nehmen ... und mit in der Prozession gehen und alles andere nach dem Gesetz von Euböa tun. Betreffs des Lohnes. Jede einzelne Stadt soll Münzen des Demetrios geben, dem Auleten 600 Drachmen, dem Tragödiendichter der Dionysien (25) ... , am Agon der Demetrien 100 Drachmen, am Agon der Komödiendichter 400 Drachmen, dem Himationmisthes 300 Drachmen. Betreffs des Verpflegungsgeldes. Jede einzelne Stadt soll den Techniten für die Verpflegung von fünf Tagen neun Obolen für jeden Tag, für die Schalttage ... den Lehrern der Tragödien- und Komödiendichter für zehn Tage, den kyklischen Chören ... zwanzig Drachmen (geben). Betreffs der Agone. Die Agone der Dionysien sollen im Monat Karystos veranstaltet werden ... wie die Karystier ab dem zwölften Tag tun, dann in Eretria im Monat Lenaios, wie die Eretrier ab dem ... Tag tun, (30) dann in Chalkis im Monat Lenaios, wie die Chalkidier ab dem zwanzigsten Tag tun, dann in Oreos, wie die Histiaier ab dem zweiten Tag der zweiten Monatshälfte tun. Betreffs der Schalttage. Wenn außerdem nötig ist ... Schalttage, sollen sie bis zu drei Tagen einschieben. Die Auleten sollen vorangehen, ... den Chor einführen. Die Tragödiendichter, die übernahmen, daß sich die Auleten vorbehalten ... und die Männerchöre der Tragödien den Schauspielern neue Gewänder gewähren ... (35) ... einführen. Die Choregen, die in den Städten gewählt wurden, sollen die Techniten ... gemäß dem Gesetz annehmen. Betreffs des Urteils. Sobald der Agon stattgefunden hat, sollen die Richter bestreiten ... auf eine Schreibtafel schreiben und an offensichtlicher Stelle beim alten Tempel aufstellen ... sollen die Namen der Choregen bei den Techniten ausgerufen werden, der Archon soll die entschiedenen ... und der Dramendichter, der den Sieg davontrug. Betreffs der Demetrien. Die Unternehmungen für die Demetrien in Chalkis (40) ... von den Städten, den ersten Agon, der in Oreos im Monat Demetrion veranstaltet wird, wie die Eretrier ab dem ... tun, dann in Chalkis im Monat Hippion, wie die Chalkidier ab dem zwölften Tag tun, dann in Eretria im Monat ... wie die Eretrier ab dem dreißigsten Tag, dann in Karystos im Monat Bouphonios wie die Karystier ab dem achten Tag der zweiten Monatshälfte tun. Die Urteilen der Techniten bei den Demetrien sollen in den Städten ... wie auch bei den Dionysien für die Aristonikeia beantragt werden. (45) Betreffs der Strafen. Wenn manche der Techniten etwas von den herausgegebenen Werken nicht erfüllen, sollen sie als Strafe das doppelte von dem zahlen, als was sie für die Werke erhalten haben. Die Ausführung soll vom Techniten, Unternehmer und Bürgen in jeder Stadt verrichtet werden, in der der Mangel festgestellt wurde, und sie sollen innerhalb von Euböa von jedem vor Gericht gebracht werden können, und sowohl sie als auch alle, die durch Euböa durchziehen, sollen alles entbehren, bis sie die Strafe wie vorgeschrieben bezahlt haben. Die Einkünfte von denjenigen, die Fehler gemacht haben, sollen dem Dionysos in der Stadt, in der die Werke stattfinden, verfallen. Von dem, was die Durchziehenden haben, soll die Hälfte der Beraubte behalten, die andere Hälfte die Stadt, aus der der Beraubte stammt. (50) Wenn jemand in den Städten schreibt oder beantragt, daß man die Strafe derjenigen, die Werke nicht erfüllt haben, ausläßt, soll er einer Gesetzwidrigkeit schuldig sein, und (auch) derjenige, der solches geschrieben oder beantragt hat, wenn der König nicht etwas anderes darüber beantragt. Das daraus genommene Geld in den Städten soll für das Heiligtum des Dionysos verwendet werden und für nichts anderes. Betreffs der Schaltmonate. Um die Schaltmonate sollen sich die Archonten in den Städten zusammen mit den Ausgelosten kümmern, wenn es angemessen ist, damit sie zugleich in Euböa stattfinden. Betreffs der eidlichen Ableugnungen. Die Techniten, die eines der Werke, die sie ausgeführt haben, nicht erfülllen, sollen eidliche Ableugnungen in der Stadt, (55) in der sie die Werke nicht erfüllt haben, im Winter einen Monat lang leisten und sie sollen nicht früher von der Teilnahme an den Werken befreit werden. Wenn jemand der Techniten, die die Werke auf Euböa auf sich nahmen, in einer Stadt wetteifert, aufgrund dessen er zu der Zeit, in der die Agone in Euböa stattfinden, nicht anwesend sein kann, soll er die eidliche Ableugnung leisten. Die Archonten sollen die Beschlüsse in jeder einzelnen Stadt auf eine steinerne Stele schreiben und in der Parodos des Theaters aufstellen. Der Betrag für die Stele soll von den einzelnen Städten selbst dem Theater verpfändet werden, wenn die Verpachtung (60) bei den kommenden Dionysien stattfindet, wie sie veranstaltet werden. Die Städte sollen die Männer nach den Vorschriften wählen und nach Chalkis vor dem zwanzigsten Tag des Monats Apaturios schicken, wie die Chalkidier tun, damit die Werke den Techniten verpfändet werden. Der Vorberater und die Strategen der Chalkidier sollen jemanden zu den Techniten schicken, der die Unternehmungen verkündet, und damit möglichst diejenigen anwesend sind, die die Werke des Monats Apaturion übernehmen wollen, wie die Chalkidier vor dem zwanzigsten Tag nach göttlicher Fügung tun. Wenn manche von den früher bestraften Techniten in den Städten, bevor das Gesetz in Kraft tritt, (65) die euböischen Werke unternehmen möchten, sollen sie, wenn sie eidliche Ableugnungen leisten, von den früheren Strafen befreit werden. Sicherheit sollen diejenigen Techniten haben, die die euböischen Werke unternahmen, in allen Städten von Euböa gemäß den Zeitumständen. Wenn sie wegen der Agone daheim bleiben nach der bürgerlichen Anklage, sollen sich die Strategen und die Archonten in der jeweiligen Stadt um die Sicherheit kümmern. Wenn manche der Techniten etwas von den Werken nicht erfüllen, soll die Verpfändung aller Werke aufgeschoben werden, damit nichts weggenommen wird. Und es sollen irgendwoher Techniten in Sold genommen werden anstelle der entlassenen, wenn sie vermögend sind. Die in Sold genommenen sollen (70) auch für die anderen Städte zur Verfügung stehen, in denen die Werke fehlen, wenn die Techniten oder manche der Unternehmer vermögend sind und unternehmen können, und die Archonten sollen sie beraten, die Werke zu leisten, sollen sie nicht unternehmen, sondern ... bei den Euböern bestehenden Gesetzen, sollen sie tributpflichtig bei allem sein, mit dem sie nach Euböa kommen sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausfahrt. Diejenigen, die die Werke leisten, welche die Techniten oder die Unternehmer urteilen werden, daß sie Unrecht tun, sollen die Städte selbst anklagen. Zusammen mit den Archonten und den Strategen sollen die für die Unternehmungen ausgelosten sich auf diese Art kümmern (75), die sie beherrschen. Damit die Angeklagten die Abgaben gemäß den Beschlüssen der Euböer zahlen. Wenn manche der Techniten in Bezug auf die Agone unordentlich sind, soll ihnen von den Agonotheten eine Strafe auferlegt werden, ihre Strafen sollen aus den Belohnungen berechnet werden, wenn sie auf der Stelle zurückgelassen werden.“ (Übers. nach H. Kotsidou)
Literatur:
Chr. Habicht, Gottmenschentum und griechische Städte. Zetemata 14 (München 1970) 76-78; S. G. Cole, Procession and Celebration at the Dionysia, in: R. Scodel (Hrsg.), Theater and Society in the Classical World (Ann Arbor 1993) 31 f.; H. Kotsidu, timh kai doca. Ehrungen für hellenistische Herrscher im griechischen Mutterland und in Kleinasien unter besonderer Berücksichtigung der archäologischen Denkmäler (Berlin 2000) 275 ff. Nr. 189 mit vollständiger deutscher Übersetzung; R. Frederiksen, The Greek Theater: a typical building in the urban centre of the polis?, in: Th. H. Nielsen, Even more studies in the ancient Greek Polis, Historia Einzelschriften, 162 (Stuttgart 2002) 84; S. Aneziri, Die Vereine der dionysischen Techniten im Kontext der hellenistischen Gesellschaft, Historia Einzelschriften 163 (Wiesbaden 2003) 53 Anm. 184; 59.
Dionysien:
siehe Literatur oben, ferner:
Neoteros-Inschrift; SEG 29, 807 (PHI):
νεωτέρῳ
Μ. Οὐλπίῳ Καλλινείκῳ
νεωτέρῳ ϕορειμένῳ
καὶ πρώτῳ ποιήσαντι
ἐν τῷ ϑεάτρῳ τῷ Διονύ-
σῳ κύκλους πεντηκόν-
τα πέντε ἐπ’ ἀγαϑῷ καὶ
ἐλϑόντι ἐπὶ τὸ Καπετ-
ώλιον μόνῳ ἄνευ τοῦ θυω-
νοϕόρου Ε_ΟΥ ἐσήκωσεν
μεχρὶς ἀπέϑετο ΒΡΑΧΕΝ-
Τ πᾶσαν τὴν χορείαν
καὶ περὶ — — —
___ΥΡΙΝ.
„Für Neoteros – für Marcus Ulpius Callinicus den Jüngeren, den Träger und ersten Akteur im Theater, der für Dionysos 55 kyklische Tänze aufführt ----- und dem, der allein zum Kapitol geht, ohne den Phallosträger, bis zu dem Augenblick, an dem er ihn entblößt, ihn den ganzen Tanz über balancierend und um ----- die Panegyris -----„
Die Inschrift beschreibt ein sonst nicht beschriebenes Detail der dionysischen Riten im Theater, sicherlich am Ende der Prozession des dionysischen Kultbildes und vor Beginn der dramatischen Aufführungen.
Literatur: P. Veyne, Une inscriptions dionysiaque peu commune, BCH 1985, 621-625; S.G. Cole, Procession and Celebration at the Dionysia, in: R. Scodel (Hrsg.), Theater and Society in the Classical World (Ann Arbor 1993) 32; E. Csapo, Riding the phallos for Dionysos, Phoenix 51, 1997, 253-295 (JSTOR); A. Chaniotis, Theatre rituals, in: P. Wilson (Hrsg.), The Greek theatre and festivals. Documentary studies, Oxford studies in ancient documents (Oxford 2007) 52.
Rhomaia:
Quellen:
IG XII 9, 899,b 11ff.
Siegerinschrift eines Athleten, IG II/III2 3153.
Lit.: L. Robert, Hellenica, Revue de philologie 18, 1944, 18-21;
Siegerinschrift eines Athleten:
Lit.: B.J. Merritt, Excavations in the Athenian Agora. Greek Inscriptions, Hesperia 15, 1946, 222-225 Nr. 51; Chr. Habicht, Gottmenschentum und griechische Städte. Zetemata 14 (München 1970) 77 Anm. 4.